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Laserschutzbeauftragte gemäß § 6 BGV B2
Ab sofort haben unsere Lichttechniker die Sachkunde als Laserschutzbeauftragter nach der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" BGV B2. Dieser Nachweis befähigt zum Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4.

Ab sofort haben unsere Lichttechniker die Sachkunde als Laserschutzbeauftragter nach der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" BGV B2.
Dieser Nachweis befähigt zum Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4.

Da die bisherigen Laser der Klasse 3 B den neuen Klassen 3 R und 3 B entsprechen, gilt oben genannte Verpflichtung zur Bestellung eines Laserschutzbeauftragten auch für Laser der Klasse 3 R, welche somit auch von unserem Personal bedient werden dürfen.
 
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